Rechtsanwalt Frank Oliver Lehnert, LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei und Seminare
Rechtsanwalt
Frank Oliver Lehnert, LL.M.

Anschrift

Augsburger Str. 52
89365 Röfingen

Kontakt

E-Mail: email@ralehnert.de
Telefon: + 49 (0) 8222 / 414 79 38
Fax: + 49 (0) 8222 / 414 79 42
 
Büro Burgau (Zweigstelle):
Stadtstr. 35
89331 Burgau
Telefon: +49 (0) 8222 / 414 75 00
Fax: + 49 (0) 8222 / 414 75 01

(direkt im 1. Obergeschoss oberhalb des Zeitschriften-/Tabak-Ladens "Boulevard")


Büro Leipheim (Zweigstelle)
Hospitalstr. 1
89340 Leipheim
Telefon: +49 (0) 8221 / 710 18
Fax: + 49 (0) 8222 / 414 75 01
(ehemalige Kanzleiräume von Frau Rechtsanwältin Ruth Müller)


Büro Meitingen (Zweigstelle)
Römerstr. 10
86405 Meitingen
Telefon: +49 (0) 8271 / 42 75 15
Fax: + 49 (0) 8222 / 414 75 01
(vormals Rechtsanwalt Matthias Mark)
 
Da ich keine regelmäßigen Geschäftszeiten habe, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Termine:

Besprechungstermine finden in den Büros in Burgau, Leipheim und Meitingen statt

Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

Termine sind auch am Wochenende, am Feiertag oder am Abend möglich

Auf Anfrage und nach entsprechender Vereinbarung sind Hausbesuche möglich (egal ob bei Privatpersonen oder bei Unternehmen)

Kurzfristige Terminsvergaben sind möglich

Kontakt:

Briefe und Pakete bitte an das Büro Röfingen senden

Sollten Sie mich einmal telefonisch nicht erreichen, dann hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Ich werde Sie so bald wie möglich zurückrufen. Das gilt auch an Wochenenden und am Abend.

 

Internetrecht


09. Mai 2014

Pflichtangaben im Impressum einer Homepage

Wer eine Internetseite (dazu gehören z.B.  auch Auftritte bei Facebook oder Google+) betreibt, für die eine Impressumspflicht besteht, hat die gesetzlichen Mindestangaben aus § 5 Telemediengesetz (TMG) bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zwingend zu beachten:
  • den Namen und die Anschrift (keine Postfachanschrift !!), unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf 
  • Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das die Anbieter eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  • soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
  • in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer
  • bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Die Informationen im Impressum müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.

Wer diese Vorgaben nicht beachtet, dem drohen von Konkurrenten Abmahnungen. Auch die nach  § 3 UklaG berechtigten Stellen können eine Unterlassung einfordern. Außerdem stellt ein fehlerhaftes Impressum eine Ordnungswidrigkeit dar, welches mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

14. Januar 2014

Wann haftet der Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Nutzung einer Filesharing-Plattform durch Familienmitglieder (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. 1 ZR 169/12)?

Der BGH hat mit Urteil vom 08.01.2014, Az. 1 ZR 169/12) bezüglich volljähriger Familienangehöriger wie folgt entschieden: Für den Anschlussinhaber besteht nur dann eine Notwendigkeit, andere familiäre Nutzer seines Inernetanschlusses zu überwachen oder zu belehren, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass das Familienmitglied an einer illegalen Tauschbörse sich beteiligt. Der BGH begründet dies damit, dass die Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige regelmäßig auf Grund der familiären Verbundenheit erfolge und der erwachsene Familienangehörige für seine Handlungen selbst rechtlich verantwortlich ist. Deshalb dürfe der Anschlussinhaber seinen Internetanschluss volljährigen Familienangehörigen überlassen, ohne diesen zu belehren oder zu überwachen.

Gegenüber minderjährigen Familienangehörigen hat der BGH in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 15.11.2012, Az. 1 ZR 74/12) klargestellt, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich verpflichtet ist, seine Kinder über das Verbot der Teilnahme an solchen illegalen Filesharing-Plattformen zu belehren. Eine Überwachung ist nicht erforderlich, wenn das betreffende Kind grundsätzlich die Erziehungsmethoden der Eltern respektiert. Kontroll- und Überwachungspflichten bestehen nur bei konkreten Anhaltspunkten, dass das Kind im Internet über den Internetanschluss der Eltern Rechtsverletzungen begeht.